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 Rechtspolitischer Kongress der Friedrich- Ebert- Stiftung
vom 26. bis 28. April 2002 in Karlsruhe
  
 Karola Wille:
Gleiche Chancen beim Zugang zu neuen Medien - Chancengleichheit beim Zugang zum Recht?
  
  
  
 Thesen
  
 
  1. In der Informationsgesellschaft gewinnt die Gewährleistung des Zugangs zu den Inhalten einen besonderen Stellenwert.
    Insbesondere der chancengleiche Zugang zu medial vermittelten Informationen ist die entscheidende Grundlage für freie und öffentliche Kommunikation der Bürger.
    Schnelle, umfassende und allgemein zugängliche Informationsvermittlung über alte und neue innovative Medien- und Kommunikationsangebote bildet eine der zentralen Säulen der modernen Gesellschaft.
     
  2. Die Prozesse der Privatisierung, Digitalisierung und Globalisierung der Kommunikationswege und Netze stellen neue Fragen nach einem offenen und chancengleichen Zugang.
    Im Ergebnis dieser Prozesse ist die Zugangsfrage nicht mehr eine Frage der Verteilung knapper Kapazitäten.
    Anstelle der Verteilungsfrage tritt die Frage der Gewährleistung von realen Chancen auf Zugang zu den Kapazitäten für die Anbieter einerseits und der Sicherung kommunikativer Chancengleichheit für die Bürger andererseits.
    Auch in regulatorischer Hinsicht findet damit ein Paradigmenwechsel statt.
     
  3. Neue Anforderungen hinsichtlich Zugangsregulierungen entstehen:
     
    1. durch Veränderungen der Marktteilnehmerstrukturen, indem an die Stelle von Inhalte- und Netzanbietern vertikal integrierte Unternehmen treten,
       
    2. durch Veränderung von Angebotsstrukturen, indem aus konventionellen Medien- und Telekommunikationsangeboten integrierte Gesamtangebote werden,
       
    3. durch das Erfordernis weiterer technischer Dienstleistungen auf dem digitalen Weg zum Kunden, die die Gefahren digitaler Gateways in sich bergen,
       
    4. durch neue technische und wirtschaftliche Möglichkeiten der Vermarktung durch Netzbetreiber gegenüber Kunden.

     
  4. Universeller Zugang erfordert Offenheit und Interoperabilität der technischen Systeme.
    Einheitlich normierte europäische Standards wie MHP sichern den Inhalteanbietern einen chancengleichen Zugang und gewährleisten Angebotsvielfalt.
     
  5. Technisch mögliche Schutzmaßnahmen, z. B. in Gestalt der Verschlüsselung oder Codierung, können den universellen Zugang zu Informationen gefährden.
    Solche Maßnahmen spielen allerdings auch eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung der Urheber- und Leistungsschutzrechte in der Informationsgesellschaft.
    Dieser Gegensatz ist im Interesse eines freien und universellen Zugangs der Allgemeinheit und des free flow information insbesondere durch Gewährleistung der Grundversorgung aufzulösen.
     
  6. Dem öffentlich- rechtlichen Rundfunk kommt als unverzichtbarem Vielfaltsmultiplikator und Integrationsfaktor eine besondere Bedeutung bei der Sicherung des chancengleichen Zugangs zu.
    Ihm obliegt insbesondere, kommunikative Chancengleichheit, d. h. chancengleiche Teilhabe eines jeden Bürgers am gesellschaftlichen und öffentlichen Kommunikationsprozess, zu sichern.
    Dies ist durch regulative präventive Maßnahmen beispielsweise durch Must- carry- Regelungen oder Vermarktungsverbote sicherzustellen.
    Dabei kommt dem Rundfunkrecht auch weiterhin eine wichtige Rolle zu.
    Öffentlich- rechtliche Angebote müssen unverändert, unverschlüsselt und ohne zusätzliche inhaltebezogene Entgelte von den Bürgern empfangen werden.
     
  7. Zugangssicherung erfordert in der Informationsgesellschaft unter den veränderten Rahmenbedingungen ein Zusammenwirken von internationaler und nationaler Regulierung unter Einbeziehung unterschiedlicher Rechtsgebiete.
    Dabei sind die jeweiligen Regelungsziele und Wirkungsmechanismen zu berücksichtigen und Möglichkeiten effektiver gesellschaftlicher Selbstregulierung auszunutzen.
    Übertragungswege mit internationalen Bezügen (Satellit - Internet) werfen besondere Regelungsfragen auf
  
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