Dem Thema angemessen verlief die Diskussion in der
Arbeitsgruppe IV "Medien und Internet"
streckenweise kontrovers, aber nie aggressiv.
Zum
einen war das der belebenden Art des Moderators, Ludwig Stiegler
MdB, geschuldet. Zum zweiten liegt es aber auch
daran, dass Medien- und Internetnutzer oftmals über
das "Wie besser" diskutieren und seltener
diese Nutzung überhaupt in Frage stellen. So konnte also von den rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in konstruktiver Weise über die verschiedenen Themen der Arbeitsgruppe diskutiert werden.
Den Auftakt machte der bekannte Anwalt Prof. Matthias
Prinz.
Zusätzlich zu seinen Thesen zeigte er zwei Ansätze
auf, wie man gegen diejenigen vorgehen kann, die
Persönlichkeitsrechte im Internet verletzen:
Zum einen könne man den Verletzer belangen, dafür muss er für die deutsche Justiz aber auch greifbar sein. Zum anderen müsse man Filter einbauen, um Rechtsverletzungen im Internet zu verhindern, wie beispielsweise eine Freiwillige Selbstkontrolle der Internet- Anbieter.
"Wenn man nicht an die Quelle kommt, muss man im
Flusslauf filtern - oder ihn sperren", resümierte
der Arbeitsgruppenleiter Ludwig Stiegler.
Die Teilnehmenden waren weitgehend einig mit den Thesen des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium, Prof. Eckart Pick, zum Problem Rechtsextremismus im Internet.
Der SPD- Bundestagsabgeordnete sagte, dass die Bekämpfung der "braunen" Seiten "nicht nur im Wege des Strafrechts zu führen" seien. Vielmehr seien "auch die Zivilgesellschaften gefordert", betonte Pick.
Prof. Bernd Holznagel von der Universität Münster
machte in seinem Referat auf die Gefahr aufmerksam,
dass sich die Gesellschaft in zwei Klassen teilen
könne: in die der "information poor"
und die der "information have".
Holznagel warnte davor, dass bei der von der Bundesregierung
geplanten Umstellung von analoger in digitale Fernsehtechnik
manche Leute auf der Strecke bleiben könnten.
So sind für die Digitaltechnik teure Geräte
notwendig, die sich möglicherweise nicht alle
leisten könnten.
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| Prof. Dr. Bernd
Holznagel |
Hinzu kommt, dass dieses Gerät auch einen elektronischen
Programmführer enthalten werde.
Die Gefahr hierbei sei es, dass die Hersteller mit ihren Produkten Einfluss auf die Programmauswahl der Zuschauerinnen und Zuschauer bekämen. So könnten sie beispielsweise die öffentlich- rechtlichen Pogramme aus ihren virtuellen Fernsehzeitungen streichen. "Die Beherrschung dieser neuen Flaschenhälse des Fernsehens" sei problematisch, warnte
Holznagel.
Schließlich kritisierte der Referent, dass es im Bund noch kein Gesetz gibt, das die Informationsfreiheit regelt.
Dr. Klaus Hahnzog von der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer
Juristinnen und Juristen (AsJ) machte in seinem
Beitrag deutlich, dass das Internet lediglich "ein
nicht zu verabsolutierendes Hilfsmittel" sei.
Der AsJ-Bundesvorsitzende gab zu bedenken, dass
die meisten Internet- Nutzer männlich und darunter
wiederum überdurchschnittlich viele leitende
Angestellte seien. Daher könne es zu einer
"digitalen Spaltung" kommen, meinte der
SPD-Landtagsabgeordnete aus Bayern. In der sich anschließenden Diskussion hielt Antje Draheim vom AsJ-Bundesvorstand dagegen, dass es sich hierbei um "Übergangsprobleme" handele, die spätestens in zwanzig Jahren gelöst seien. Man dürfe jetzt nicht das Internet regulieren, zumal man seine Entwicklung nicht kenne. "Die Bürger sind mündiger, als man glaubt", sagte die Juristin aus Speyer. Zusammenfassend sagte der Arbeitsgruppenleiter und Vize- Fraktionschef der SPD, Ludwig Stiegler, schmunzelnd: "Reale Zärtlichkeiten sind den virtuellen jedenfalls vorzuziehen."
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