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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Wehret den Anfängen!

Von Dirk Dettmering, 28.02 2002, 11:31:33

Die Sperung von Domainen ist, genauso wie die Überwachungsschnittstelle für Polizei und Geheimdienste bei den Providern, eine schwerwiegende Einschränkung des Grundrechts auf Informationsfreiheit (GG Art 5), des Briefgeheimnises sowie des Post- und Fernmeldegeheimnises (GG Art 10)!

Wer jetzt nicht laut STOP sagt, der darf sich nicht wundern, wenn sich in ein paar Jahren oder nach dem nächsten großen Terroranschlag die Realität Orson Welles Alptraum-Visionen noch weiter annähert.

Auflärung ist das Mittel der Wahl gegen Rechts und nicht die mittelalterlichen, hilflosen und eh nicht wirklich wirksamen Methoden des Zensur-Rambos Regierungspräsidenten Jürgen Büssow!




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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
    Nur Spammer wollen E-Mail-Adressen kaufen, sammeln, verkaufen. Also lassen Sie das.